Das ist nicht ganz korrekt: Märchensteuer muss nicht ausgewiesen werden. Das hat dann allerdings auch zur Folge, dass die Firma die Vorsteuer nicht geltend machen kann. Wenn es aber nur darum geht, den Verbleibt von Geldern ordnungsgemäß zu dokumentieren, sollte das auch für Firma OK sein.
Gruß
Peter |