
13.06.07, 16:18
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 | TYPO3 Forum Team Administrator | | Registriert seit: 18.08.04 Ort: Zürich Alter: 33
Beiträge: 2.805
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Neudefinition für die gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe per E-Mail | | Liebe Mitglieder,
das könnte für den einen oder anderen interessant sein: Zitat:
Bereits zum 01.01.2007 ist seitens des Gesetzgebers eine Neudefinition
für die gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe erfolgt. Nach
dieser neuen Regelung ist neben der Geschäftskorrespondenz in
Papierform (Briefe, Rechnungen, Bestellungen, etc.) auch über
Telekommunikationssysteme erstellte bzw. übermittelte Korrespondenz
als Geschäftsbrief anzusehen und erfordert somit die Angabe der
jeweiligen Pflichtinformationen.
Für den geschäftlichen E-Mail-Verkehr ergibt sich somit die
Notwendigkeit, in E-Mails die entsprechenden Informationen wie
beispielsweise die Handelsregisternummer, den Sitz sowie je nach
Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens
mit an den Empfänger zu übermitteln.
Während diese Regelungen bisher ausschließlich von eingetragenen
Unternehmen beachtet werden mussten, wurde die Gültigkeit mit dem
Inkrafttreten der reformierten Gewerbeordnung nun jedoch auch auf
nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen ausgeweitet.
So besteht seit dem 22.05.2007 u.a. auch für Einzel- und
Kleinunternehmer die Pflicht, in der geschäftlichen E-Mail-
Korrespondenz beispielsweise neben dem ausgeschriebenen Namen
auch eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an einen Geschäftsbrief
droht neben Zwangsgeldern von bis zu 5.000,00 € auch die gezielte
Abmahnung aufgrund fehlender Pflichtangaben - die Folge ist die
Berechnung von Abmahngebühren oder "Aufwandsentschädigungen", wie man
sie bisher beispielsweise bei fehlenden Angaben zur Mehrwertsteuer
bei Preisauszeichnungen kennt!
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Vermeidung von
unnötigen Kosten empfehlen wir daher, für den E-Mail-Verkehr Ihres
Unternehmens möglichst umgehend eine Ergänzung der jeweiligen Angaben,
z.B. in Form einer angepassten Mailsignatur, vorzunehmen!
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Weitere Informationen
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Detailinformationen zur neuen Regelung sowie zu den auf
Geschäftsbriefen und in E-Mails zu machenden Pflichtangaben erhalten
Sie über die nachfolgend genannten Links. Über den ersten Link können
Sie in Erfahrung bringen, welche Informationen genau für die Rechtsform
Ihres Unternehmens vorgeschrieben sind. Handelskammer Hamburg - Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Handelskammer Hamburg - Pflichtangaben auch in geschäftlichen E-Mails Kanzlei Dr. Bahr: Seit 22.05.2007: Neue Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen/E-Mails für jeden Gewerbetreibenden GewO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Sofern Sie nicht sicher sind, ob und wie die neue Regelung auf Ihre
Geschäftskorrespondenz zutrifft, so empfehlen wir, Ihren Rechtsbeistand
um Rat zu fragen, um unnötige Kosten für Abmahnungen oder Zwangsgelder
vermeiden zu können.
Quelle: DF
| Lieben Gruss
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